Öffnungszeit 8.00 - 12:00 / 13:00 - 18:00
Werden Sie Teil unseres Netzwerkes, Teil eines starken TeamsDie Schweiz bietet für viele Menschen eine Perspektive. Wir haben zahllose Beispiele, wie Sie erfolgreich in einem der schönsten Länder dieser Welt Ihren Beruf ausüben können. planova sucht gezielt EU-Bürger mit Erfahrung in den Kernbereichen (Bau/Ausbau und Industrie). Wenn Sie eine neue Herausforderung suchen wir eine zu Ihrem Profil passende Stelle.
Benötigen Sie zusätzliche Informationen über Arbeitsmöglichkeiten in der Schweiz? Zum Beispiel in Bezug auf Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, Quellensteuer oder Krankenversicherung? Unserer Fachleute sind auf solche Fragen spezialisiert und kümmern sich um die Fragen und Belange unserer ausländischen Temporärarbeiter. Ob Behördengänge, Anmeldungen, Unterbringung oder Wohnung: wir helfen Ihnen gerne.
Die meist gesuchten Berufe in der Baubranche Im schweizerischen Bausektor sind mehr als 80’000 Personen beschäftigt. Es bestehen Engpässe vor allem beim Kaderpersonal aber auch qualifizierte Fachleute sind gesucht.
Vor der Reise
Bewilligungen
Aufenthaltsbewilligungen
Grenzgängerbewilligung (G - EG/EFTA)
Grenzgänger sind Ausländer/innen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, aber in der Schweiz erwerbstätig sind. Die tägliche Heimkehrpflicht wurde für Grenzgänger zu einer wöchentlichen gewandelt. Dies bedeutet, dass Sie wöchentlich einmal an Ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren müssen.
Kurzaufenthaltsbewilligung (L – EG)
Kurzaufenthalter sind Ausländer/innen, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung ist, dass Sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig erwerbend sind oder – bei Nichterwerbstätigen – ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und krankenversichert sind.
Jahresaufenthaltsbewilligung (B – EG/EFTA)
Aufenthalter sind Ausländer/innen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Die Aufenthaltsbewilligung hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, wenn der EG/EFA Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt. Personen ohne Erwerbstätigkeit (EG/EFTA) haben Anspruch auf die Bewilligung B, vorausgesetzt dass genügend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung nachgewiesen werden können.
Niederlassungsbewilligung (C – EG/EFTA)
Niedergelassene sind Ausländer/innen, denen nach einem Aufenthalt von 5 oder 10 Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist. Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung legt das Datum fest, ab welchem die zuständigen kantonalen Behörden die Niederlassungsbewilligung frühestens erteilen dürfen.
Rechliche Bestimmungen
Kinder
Haben Sie noch Fragen oder Probleme?
HilfeBevor Sie an die Bewerbung denken, sollten Sie sich klar machen welche Art von Arbeit überhaupt zu Ihnen passt, was Sie möchten und was auf keinen Fall.
[mehr erfahren]Wie bewerbe ich mich richtig? Vor dieser Frage stehen viele Jobsuchende, die schon mehrere erfolglose Bewerbungen verschickt haben und immer noch auf eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch warten.
[mehr erfahren]Ein Bewerbungsgespräch ist die grosse Chance auf den Traumjob: Sie und Ihre Bewerbung haben das Unternehmen bereits neugierig gemacht. Jetzt geht es darum, auf den letzten Metern zu überzeugen und den positiven Eindruck im Bewerbungsgespräch zu bekräftigen.
[mehr erfahren]