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Hinweise für EU-Bürger


Rund ums Kind...

Mutterschaftsentschädigung

Mütter erhalten eine Mutterschaftsentschädigung in Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens, wenn sie während neun Monate unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig waren. Die Entschädigung ist auf maximal 196 Franken pro Tag begrenzt und wird für die Dauer von 14 Wochen nach der Geburt gezahlt (maximale Dauer des Mutterschaftsurlaubs).

Zehn Kantone zahlen eine Geburtszulage zwischen 600 Franken und 1‘500 Franken.

Kinderzulagen

Die Familienzulagen sind – mit wenigen Ausnahmen - in den Gesetzen der einzelnen Kantone geregelt. Als berufstätige Eltern haben Sie Anspruch auf Kinderzulagen. Für jedes Kind wird nur eine Zulage entrichtet, auch wenn beide Eltern die Voraussetzungen erfüllen.

Der Arbeitgeber bezahlt für Kinder bis zum Alter von 16 Jahren Kindergeld, für Studenten und Azubis bis zum Alter von 25 Jahren.
Es gelten schweizweit einheitliche Mindestzulagen. Diese betragen pro Kind und Monat mindestens 200 – 250 Franken.

Kinderkrippe ab 3 Monaten

Bevor die Kleinen in den Kindergarten gehen, besuchen sie häufig die Kinderkrippe, in der sie sich bereits eine gewisse Zeit ohne Mama und Papa mit anderen Kindern beschäftigen können, um sich an den Kindergarten zu gewöhnen.

Kindergarten bzw. Vorschule

Je nach Kanton gehen Kinder für drei bis fünf Jahre in den Kindergarten. Die Betreuungszeiten sind in der Regel morgens und nachmittags jeweils zwei bis drei Stunden.

Schweizer Schulsystem

Auch das Schulsystem ist von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich geregelt. Hier am Kanton Zürich erklärt:

Primarschule vgl. Volksschule/Grundschule

ab 6/7 Jahren
Nach dem Kindergarten gehen die Kinder für maximal sechs Jahre in die Grundschule. Diese Schulstufe umfasst Altersstufen von etwa 6 bis 13 Jahren.

Sekundarstufe I – Oberschule bzw. Gymnasium

ab dem 6. Schuljahr
Mit Abschluss der Oberschule ist die Schulpflicht von neun Jahren getan. Häufig werden danach handwerklich produzierende Berufe erlernt.

Sekundarstufe II – berufsbildende und allgemeinbildende Ausbildung


Die Sekundarstufe II dauert je nach berufsbildende und allgemeinbildende Ausbildung zwischen 2 bis 4 Jahre und wird jeweils mit verschiedenen Ausbildungsgängen angeboten.

Berufsbildende Ausbildungsgänge:

  • Zweijährige Grundbildung
    Die zweijährige Grundbildung ersetzt die bisherige Anlehre und wird mit einem eidgenössischen Berufsattest abgeschlossen.
  • Drei- oder vierjährige Grundbildung
    Die drei- oder vierjährige Grundbildung dient zur Vorbereitung für die Ausübung eines Berufs und schliesst mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ab. Hierfür stehen über 200 Lehrberufe zur Auswahl.
  • Berufsmaturität
    Zur Ergänzung der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung steht die Berufsmaturität. Sie kann sowohl parallel zur beruflichen Grundbildung oder nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung erlangt werden.

Allgemeinbildende Ausbildungsgänge:

  • Maturitätsschulen (Gymnasien)
    Um die Matura (Reifeprüfung / Abitur) zu erlangen ist der Besuch einer Maturitätsschule erforderlich. Diese dauert in der Regel 3-4 Jahre. Nach erfolgreicher Absolvierung hat der Maturand die prüfungsfreie Zugangs- und Studienberechtigung für ein Studium an einer Hochschule seiner Wahl.
  • Fachmittelschulen (FMS)
    Die Dauer der Ausbildung der Fachmittelschule beträgt 3 Jahre und wird mit der Fachmaturität oder dem Fachmittelschulabschluss (Erstabschluss) abgeschlossen.


Weitere Informationen sind auch auf www.berufsberatung.ch zu finden.



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